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Schwerpunktpraxis für Erwachsene mit angeborenem Herzfehler (EMAH)

Herzschrittmacherprüfung

In unserer Praxis können Herzschrittmacher-Modelle gängiger Herstellerfirmen geprüft und programmiert werden (in Deutschland werden derzeit von über 10 Herstellerfirmen mehr als 250 verschiedene Herzschrittmachermodelle angeboten). Wenden Sie sich deshalb bei der Frage, ob Ihr Herzschrittmacher oder der Ihres Kindes hier geprüft werden kann, bitte zunächst telefonisch an uns.

In der Regel werden Herzschrittmacher bei zu langsamer Herzfrequenz (z.B. angeboren, durch eine Herzoperation oder Herzmuskelentzündung bedingt) implantiert. Diese Schrittmacher-Systeme können bei uns geprüft werden.

Darüber hinaus existieren spezielle Herzschrittmacher, die bei bestimmten Formen schneller Herzrhythmusstörungen eingesetzt werden können, so genannte implantierbare Kardioverter/Defibrillatoren (ICD), die bei uns nicht überprüft werden können.

Die "normalen" Herzschrittmacher werden nach der Einheilungsphase (die bis zu 3 Monaten dauern kann) üblicherweise in 6-monatigen Abständen überprüft. In der Einheilungsphase, in der sich die elektrischen Übertragungseigenschaften am Herzmuskel noch verändern können, sind die Kontrollabstände kürzer. Auch wenn im weiteren Verlauf Besonderheiten auftreten sollten oder sich eine Batterieerschöpfung abzeichnet, werden die Kontrollabstände verkürzt.

Üblicherweise wird bei der Herzschrittmacherkontrolle nach Befragung und Untersuchung des Patienten zuerst ein EKG abgeleitet und ausgewertet. Anschließend wird der Prüfkopf (vergleichbar einer "Computer-Maus") des Programmiergerätes auf die Haut über dem Schrittmacher aufgelegt, der auf elektronischem Weg die Daten des Schrittmachers auslesen und die eingestellten Funktionen und Messwerte auf den Bildschirm des Prüfgerätes übertragen kann.

Die heutigen Herzschrittmacher sind hochtechnisierte Kleinstcomputer mit intelligenten Schaltkreisen, die häufig selbständig eine Vielzahl an Daten der Herz- und Schrittmacheraktivität abfragen, aufzeichnen und übertragen können.

Über das Prüfgerät werden diverse Testabläufe gestartet und dargestellt, um eine sichere Herzschrittmacherfunktion zu erkennen. Bei Fehlfunktionen oder auch bei Bedarf können eine große Anzahl an Schrittmacher-Einstellungen und Funktionen über das Prüfgerät verändert werden und an die individuellen Erfordernisse bzw. Bedürfnisse des Patienten angepasst werden.

Zum Schluß der Schrittmacherprüfung werden die Daten gespeichert, ausgedruckt und in den Herzschrittmacherausweis des Patienten eingetragen, den der Patient immer bei sich tragen sollte.

Ergänzt werden kann die Schrittmacherprüfung durch ein Langzeit-EKG, ein Belastungs-EKG oder eine Echokardiographie, je nachdem, ob hierfür eine Veranlassung besteht. Bei Kindern ist in größeren Abständen (ein bis mehrere Jahre) eine Röntgen-Thoraxaufnahme anzufertigen, um zu erkennen, ob Elektrodenkabel durch das Körperwachstum unter Zug geraten sind.